Hinweis! Auf dieser Seite finden Sie Informationen, die nach dem aktuellen Lockdown Gültigkeit haben. Derzeit gelten Einreise-, Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen. Gastronomie, Beherbergungs- und Freizeitbetriebe sind geschlossen. Bis 14. April müssen Personen, die aus Tirol ausreisen ein negatives Corona-Testergebnis mitführen. Die Testpflicht gilt für Personen mit Wohnsitz in Tirol sowie für Personen, die sich länger als 24 Stunden in Tirol aufhalten. Ausgenommen von der Ausreisetestpflicht sind der Bezirk Lienz, die Gemeinde Jungholz sowie das Rißtal. Zudem gilt bis 14. April eine Ausreisetestpflicht innerhalb des Bundeslandes für den Bezirk Kufstein. Für den Bezirk Schwaz gilt die Testpflicht bis zum 08. April. Darüber hinaus bestehen lokale Ausreisetestpflichten für einzelne Gemeindegebiete.
Bleiben Sie gesund!