Häufig gestellte Fragen zum Gesundheitssystem in Tirol
1. Wie viele Covid-19-Fälle gibt es aktuell in Tirol?
Covid-19 Dashboard
2. Welche Testmöglichkeiten gibt es in Tirol?
- In zahlreichen Tiroler Supermärkten können kostenlose PCR-Gurgeltests bezogen werden.
- In diesem Erklärvideo finden Sie eine Anleitung zu „Tirol gurgelt". Als Anwender muss man sich dazu mit der Aufenthaltsadresse in Tirol registrieren und kann so das Angebot nutzen.
- Antigentests können lediglich zur Selbstkontrolle, aber ohne die Möglichkeit eines Testnachweises eingesetzt werden.
- Informationen zur nächstgelegenen Testmöglichkeit erhalten Sie auch von Ihrem Gastgeber.
3. Das Testergebnis ist positiv: Was passiert nun?
Mit 01. August 2022 wird die Absonderung Infizierter durch eine Verkehrsbeschränkung für positiv getestete Personen ersetzt. Es gelten folgende Regeln:
- Maskenpflicht beim Zusammentreffen mit anderen Personen (Ausnahme: im Freien mit zwei Meter Abstand)
- Kein Zutritt u.A. zu Spitälern, Heimen, Kindergärten, Volksschulen und Horten.
- Auch bein einem positiven Antigen-Test beginnen die Verkehrsbeschränkungen zu laufen. Ist allerdings der darauf folgende PCR-Test negativ, sind die Beschränkungen wieder aufgehoben.
- Bei einem bestätigten positiven Test laufen die Verkehrsbeschrenkungen fünf Tage, danach kann man sich mit einem CT-Wert von über 30 freitesten.
- Maximaldauer für die Verkehrsbeschränkung sind zehn Tage.
4. Ich unterliege einer Verkehrsbeschränkung. Was bedeutet das konkret?
Die Verpflichtung zum durchgehenden Tragen einer FFP2-Maske:
- außerhalb des privaten Wohnbereichs
- in geschlossenen Räumen bei Kontakt zu anderen Personen
- im Freien, wenn kein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden kann
- in öffentlichen Verkehrsmitteln
- in privaten Verkehrsmitteln, wenn Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen ist
- bei Zusammenkünften von Personen aus verschiedenen Haushalten
- Kein Besuch von Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder risikobehaftetem Setting (z.B. Altenheime, Gesundheitseinrichtungen)
- Eine vorzeitige Aufhebung der Verkehrsbeschränkung ist ab dem fünften Tag möglich.
5. Behandlungs- oder Übernachtungskosten im Quarantänefall: Wer kommt dafür auf?
- Aussagen über die Höhe und Übernahme etwaiger Behandlungskosten sind pauschal nicht möglich.
- Kontaktieren Sie bitte Ihre Kranken- oder Reiseversicherung.
Informationen zu Reiseversicherungen mit zusätzlichen Covid-19-Angeboten finden Sie auch unter Urlaub planen.
6. Wo bekomme ich Informationen, wenn ich glaube, mich mit dem COVID-19-Virus angesteckt zu haben?
Links für verschiedene Länder:
7. Wie verhalte ich mich, wenn ich nach meinem Urlaub von der Behörde kontaktiert und über einen positiven Corona-Fall informiert werde?
Links für verschiedene Länder: