Verhaltensregel im Krankheitsfall während Covid-19

Verhaltensregel im Krankheitsfall während Covid-19

Häufig gestellte Fragen zum Gesundheitssystem in Tirol

1. Wie viele Covid-19-Fälle gibt es aktuell in Tirol?

 

Covid-19 Dashboard

 

2. Welche Testmöglichkeiten gibt es in Tirol?

  • In zahlreichen Tiroler Supermärkten können kostenlose PCR-Gurgeltests bezogen werden.
  • In diesem Erklärvideo finden Sie eine Anleitung zu „Tirol gurgelt". Als Anwender muss man sich dazu mit der Aufenthaltsadresse in Tirol registrieren und kann so das Angebot nutzen.
  • Antigentests können lediglich zur Selbstkontrolle, aber ohne die Möglichkeit eines Testnachweises eingesetzt werden.
  • Informationen zur nächstgelegenen Testmöglichkeit erhalten Sie auch von Ihrem Gastgeber.

Zur Registrierung/Anmeldung für PCR-Gurgeltests

3. Das Testergebnis ist positiv: Was passiert nun?

Mit 01. August 2022 wird die Absonderung Infizierter durch eine Verkehrsbeschränkung für positiv getestete Personen ersetzt. Es gelten folgende Regeln:

  • Maskenpflicht beim Zusammentreffen mit anderen Personen (Ausnahme: im Freien mit zwei Meter Abstand)
  • Kein Zutritt u.A. zu Spitälern, Heimen, Kindergärten, Volksschulen und Horten.
  • Auch bein einem positiven Antigen-Test beginnen die Verkehrsbeschränkungen zu laufen. Ist allerdings der darauf folgende PCR-Test negativ, sind die Beschränkungen wieder aufgehoben.
  • Bei einem bestätigten positiven Test laufen die Verkehrsbeschrenkungen fünf Tage, danach kann man sich mit einem CT-Wert von über 30 freitesten.
  • Maximaldauer für die Verkehrsbeschränkung sind zehn Tage.

4. Ich unterliege einer Verkehrsbeschränkung. Was bedeutet das konkret?

Die Verpflichtung zum durchgehenden Tragen einer FFP2-Maske:

  • außerhalb des privaten Wohnbereichs
  • in geschlossenen Räumen bei Kontakt zu anderen Personen
  • im Freien, wenn kein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden kann
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln
  • in privaten Verkehrsmitteln, wenn Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen ist
  • bei Zusammenkünften von Personen aus verschiedenen Haushalten
  • Kein Besuch von Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder risikobehaftetem Setting (z.B. Altenheime, Gesundheitseinrichtungen)
  • Eine vorzeitige Aufhebung der Verkehrsbeschränkung ist ab dem fünften Tag möglich.

Mehr Informationen

5. Behandlungs- oder Übernachtungskosten im Quarantänefall: Wer kommt dafür auf?

  • Aussagen über die Höhe und Übernahme etwaiger Behandlungskosten sind pauschal nicht möglich.
  • Kontaktieren Sie bitte Ihre Kranken- oder Reiseversicherung.

Informationen zu Reiseversicherungen mit zusätzlichen Covid-19-Angeboten finden Sie auch unter Urlaub planen.

6. Wo bekomme ich Informationen, wenn ich glaube, mich mit dem COVID-19-Virus angesteckt zu haben?

Links für verschiedene Länder:

7. Wie verhalte ich mich, wenn ich nach meinem Urlaub von der Behörde kontaktiert und über einen positiven Corona-Fall informiert werde?

Links für verschiedene Länder:

Fragen zu...