Die Tiroler Gastronomiebetriebe haben sich mit umfangreichen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen vorbereitet, um Ihnen einen sicheren Einkehrschwung zu ermöglichen. Die Details dazu finden Sie hier.
1. Restaurants, Skihütten, Almen, Bars und Cafés: Welche Regeln gelten?
Gastronomiebetriebe dürfen, sollte dies das Infektionsgeschehen zulassen, mit 18. Jänner 2021 wieder aufsperren. Beim Lokal-Besuch sind folgende Dinge zu beachten:
- Mund-Nasen-Schutz Pflicht gilt vom und zum Sitzplatz in geschlossen Räumen (betrifft auch Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Selbstbedienungsbereiche etc.). Face-Shields sind nicht mehr gestattet, es ist ein enganliegender Schutz erforderlich.
- Mindestens 1 Meter Abstand zu anderen Personen außerhalb der eigenen Besuchergruppe halten.
- Die Konsumation von Speisen und Getränken ist im Inneren wie auch im Freien nur im Sitzen erlaubt (ausgenommen: Würstelstände, Kebabstände, Punschstände und Gastrostände an Märkten).
- Nach der Sperrstunde (22:00 Uhr) dürfen im Umkreis von 50 Metern keine alkoholischen Getränke konsumiert werden.
- Nach Möglichkeit im Vorfeld eine Tischreservierung vornehmen.
- Nach Möglichkeit sollte die Bezahlung kontaktlos erfolgen.
- Auf Händeschütteln und Umarmungen verzichten.
- Von den Desinfektionsmöglichkeiten Gebrauch machen.
- Den Anweisungen der MitarbeiterInnen ist Folge zu leisten.

2. Findet in diesem Winter Après-Ski statt?
- Gesetzliche Vorgaben schränken Après-Ski im kommenden Winter drastisch ein und regeln klar, dass Speisen und Getränke nur am eingenommenen Sitzplatz konsumiert werden dürfen. Das gilt sowohl im Innen- als auch im Außenbereich.
- Mund-Nasen-Schutz Pflicht in geschlossenen Räumen für Personal und Kunden – ausgenommen während des Verweilens am Verabreichungsplatz.
- Es dürfen maximal 6 Personen indoor bzw. 12 Personen outdoor (zuzüglich Kinder) an einem Tisch sitzen.
- Im Indoor- sowie Outdoorbereich gelten fixe Sitzplätze.Dort dürfen Speisen und Getränke nur an Sitzplätzen konsumiert werden.
- Die Sperrstunde ist um 22:00 Uhr (derzeit geltende Sonderregelung in Tirol).
- Nach der Sperrstunde dürfen im Umkreis von 50 Metern keine alkoholischen Getränke konsumiert werden.
- Der Mindestabstand zwischen anderen Personen und Besuchergruppen ist einzuhalten.
- Keine Konsumation von Speisen und Getränken in unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle.
