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Gesundheitsberatung 1450

  • Die Gesundheitsberatung – für den Fall des begründeten Verdachts auf eine Corona-Erkrankung: 1450 (rund um die Uhr) und www.1450.at
  • Corona Online-Fragebogen: corona.leitstelle.tirol 

Für allgemeine Informationen:

  • 24-Stunden-Coronavirus-Hotline des Landes Tirol: 0800 80 80 30 und www.tirol.gv.at/coronavirus
  • 24-Stunden-Infoline der AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit):
    0800 555 621 und www.ages.at/coronavirus

Psychosozialer Dienst:

  • Hotline des Landes: 0800 400 120 – von 8 bis 20 Uhr
  • Außerhalb dieser Zeit: Telefonseelsorge unter Nummer 142 (24 Stunden besetzt)
  • Ö3 Kummernummer: 116 123, von 16 bis 24 Uhr
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Hinweis

Trotz größtmöglicher Sorgfalt können wir keine Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit geben. Die Kommunikationskanäle der Tirol Werbung ersetzen keinesfalls behördliche Informationskanäle bzw. gesetzliche Verordnungen. Da sich die Situation betreffend Reisewarnungen rasch ändern kann, informieren Sie sich im Bedarfsfall bitte beim Außenministerium Ihres Heimatlandes über die aktuell geltenden Bestimmungen. 

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Auf dieser Seite finden Sie Informationen, die nach dem aktuellen Lockdown Gültigkeit haben. Derzeit gelten in Österreich Einreise-, Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen. Gastronomie, Beherbergungs- und Freizeitbetriebe bleiben vorerst geschlossen. Ab 27. März 2021 sollen Gastronomiebetriebe ihre Gastgärten wieder öffnen dürfen. Gäste haben ein negatives PCR- oder Antigentestergebnis vorzuweisen. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Weiteres gilt die Registrierungspflicht für Gäste. Die Ausreise aus Tirol ist derzeit nur mit einem negativen Coronavirus-Test möglich. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Ausgenommen von der Maßnahme ist Osttirol.