Häufig gestellte Fragen zu Unterkunft und Gastronomie
1. Zimmer bzw. Wohnbereich: Was ist hier zu beachten?
- Bei der Zimmerreinigung wird beim Gästewechsel auf höchste Hygienestandards geachtet.
- Besonderes Augenmerk wird auf Griffe, Touchscreens und Lichtschalter gelegt.
- Zudem wird ausgiebig gelüftet.
- Im Falle einer COVID-Erkrankung werden die Räume umfassend desinfiziert.
2. Wir sind eine große Gruppe aus mehreren Haushalten. Dürfen wir gemeinsam eine Unterkunft mieten?
- Für Gästegruppen in Beherbergungsbetrieben gibt es keine Personenobergrenze.
- Die zulässige Gästeanzahl definiert sich nach der vorhandenen Bettenkapazität in der jeweiligen Wohneinheit.
- Die Gästegruppe kann auch aus Personen aus unterschiedlichen Haushalten bestehen.
3. Gibt es eine Kinderbetreuung in den Beherbergungsbetrieben?
- Eine Kinderbetreuung ist grundsätzlich möglich und wird vielerorts angeboten.
- In manchen Betrieben müssen die Kinder im Vorfeld angemeldet werden.
- Bitte erkundigen Sie sich dazu direkt bei Ihren Gastgeber:innen.
4. Haben die Hotelpools und -saunen geöffnet?
- Schwimmbäder, Saunalandschaften und Spa-Center haben grundsätzlich geöffnet.
- Detailfragen dazu beantworten Ihnen die Unterkunftsbetriebe.
Weitere Information zu den Sicherheitsmaßnahmen und Regeln im Wellness-Bereich und in Schwimmbädern finden Sie unter Aktiv sein.
5. Stornos: Kann die geplante Reise im Falle einer Reisewarnung storniert werden?
- Bei einer Pauschalreise können Sie im Falle einer Reisewarnung kostenlos stornieren, wenn der Antritt der Reise kurz bevorsteht.
- Bei Individualreisen gibt es kein ausdrückliches gesetzliches Rücktrittsrecht. Ob Sie im Falle einer Reisewarnung vom gebuchten Aufenthalt zurücktreten können, richtet sich nach der Rechtsansicht des Fachverbandes Hotellerie nach der Zumutbarkeit des Reiseantrittes.
- Grundsätzlich gilt zu sagen, dass die meisten Betriebe derzeit sehr kulant mit Stornierungen umgehen und von sich aus bereits im Vorfeld einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
6. Gibt es Reiseversicherungen mit zusätzlichen Covid-19-Angeboten?
„Hotelstorno Plus“ der Europäischen Reiseversicherung
- Die Versicherung bietet trotz bestehendem Pandemiestatus eine umfängliche Deckung bei Covid-19 Erkrankungen.
- Neben der Stornoversicherung bekommen Versicherungsnehmer:innen zusätzliche Hilfe und Unterstützung rund um ihren Hotelaufenthalt bis zu 31 Tagen – etwa bei Reiseabbruch, einer unfreiwilligen Urlaubsverlängerung und bei Bergnot.
- Informationen zur Versicherung finden Sie auf dieser Seite und im Infoblatt.
ADAC Plus-Mitgliedschaft
- Zusätzlich anfallende Übernachtungs- und Heimreisekosten, die während einer Reise durch eine coronabedingte Quarantäneanordnung entstehen werden übernommen.
- Außerdem werden die Covid-19-Test-Kosten übernommen, wenn dadurch die Heimreise möglich wird.
- Das Angebot gilt nicht, wenn es vor der Abreise eine Reisewarnung für das betroffene Land oder den spezifischen Ort gab.
- Es werden maximal 500 € pro Person und Schadensfall übernommen.
- Informationen zur Versicherung finden Sie auf dieser Seite.