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DEIN ANKOMMEN IN TIROL – FAQs FÜR ARBEITNEHMER:INNEN

Hast du deinen Job bei einem Tiroler Arbeitgeber gefunden und planst bereits dein Leben in Tirol? Oder fragst du dich noch, wie du deinen Traum, dort zu leben und zu arbeiten, wo andere Urlaub machen, verwirklichen kannst? Ein Neustart in einem anderen Land ist ein großer Schritt. Wir versuchen ihn dir möglichst einfach zu machen und beantworten daher gleich die ersten Fragen, die sich dir für den Start in dein Leben in Tirol stellen können.

Einreise und Ankommen

Bitte beachte, dass die rechtliche Situation von zuziehenden Personen mit den sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten stets individuell zu beurteilen ist und allgemeingültige Aussagen nur sehr eingeschränkt möglich sind.

Kostenlose Beratung zu den Voraussetzungen für den rechtmäßigen Aufenthalt von EU-Bürger:innen, EWR-Bürger:innen (Island, Liechtenstein, Norwegen) und Schweizer:innen in Österreich sowie den diesbezüglich bestehenden Verpflichtungen bietet beispielsweise WORK in AUSTRIA. Diese Servicestelle berät internationale Fachkräfte und ihre Familienmitglieder im staatlichen Auftrag zu aufenthaltsrechtlichen Themen (unter anderem in deutscher und englischer Sprache).

Selbstverständlich bieten auch die Tiroler Rechtsanwält:innen (gegen Entgelt) Beratung an.

Einführende Informationen zum Thema, insbesondere zum unionsrechtlichen Aufenthaltsrecht sowie zur Anmeldebescheinigung, ihren Voraussetzungen und ihrer fristgerechten Beantragung, findest du zum Beispiel unter:

Informiere dich im Vorfeld individuell zu allen Voraussetzungen und erforderlichen Nachweisen!

Bitte beachte, dass die rechtlichen Voraussetzungen stark von der individuellen Situation abhängen. Lass dich daher beraten, bevor du Schritte setzt!

Kostenlose Beratung zu den konkreten Voraussetzungen für die Einreise und den Aufenthalt (zB Visum, Aufenthaltstitel und deren Voraussetzungen) sowie den Zugang zum Arbeitsmarkt erhältst du beispielsweise bei WORK in AUSTRIA. WORK in Austria ist eine Servicestelle für Fachkräfte, die in Österreich arbeiten möchten, ebenso wie für ihre Familienangehörigen.

Selbstverständlich stehen auch die Tiroler Rechtsanwält:innen (gegen Entgelt) beratend zur Verfügung.

Einführende Informationen zu Einreise- und Aufenthaltsrechten findest du zum Beispiel unter:

Erste Informationen zu besonderen Regelungen für – bestimmte – drittstaatsangehörige Familienangehörige von unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten EU-, EWR-Bürger:innen, Schweizer:innen oder von Österreicher:innen, die ihr unionsrechtliches Aufenthaltsrecht in Anspruch genommen haben, findest du zum Beispiel hier:

Bitte beachte, dass es je nach individueller Situation auch mehrere Optionen geben kann (eine Website kann oft nicht alle Fälle widerspiegeln). Eine fachkundige, individuelle Beratung ist daher empfehlenswert.

Tipp: Informiere dich gleich zu Beginn, welche Nachweise du später für die Verlängerung deines Aufenthaltsrechts brauchst. Das erspart dir Stress und Verzögerungen.

In Österreich gibt es kein einheitliches Verfahren für die Anerkennung von im Ausland erworbenen praktischen und theoretischen Qualifikationen. Ob eine formelle Anerkennung erforderlich ist, um einen bestimmten Beruf ausüben zu können, hängt von verschiedenen Kriterien ab, wie insbesondere davon, um welchen Beruf es sich handelt und in welchem Land die Qualifikation erworben wurde. 

In Tirol wurde eine spezialisierte Anlaufstelle geschaffen, die kostenlose, mehrsprachige Information, Beratung und Begleitung zum Thema Anerkennung bietet. Diese Stelle berät auch zu verschiedenen Möglichkeiten, die den Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern sollen (zB zur Bewertung von Hochschulqualifikationen für berufliche Zwecke oder zur Bewertung von Schulzeugnissen).

Es ist empfehlenswert, dich individuell beraten zu lassen und dich auch nach Möglichkeiten der Beantragung finanzieller Unterstützung in diesem Zusammenhang zu erkundigen.

Beispiele für Websites zum Thema:

Wenn Gegenstände aus Nicht-EU-Staaten eingeführt werden sollen, ist eine individuelle steuerliche Beratung auch zu diesem Thema dringend empfohlen – insbesondere zu Einfuhrzöllen, Einfuhrumsatzsteuer und korrekter Anmeldung. Für Übersiedlungsgut gibt es eine Befreiung, diese unterliegt jedoch bestimmten formellen Voraussetzungen. Größere Bargeldbeträge (aktuelle Wertgrenzen bitte prüfen) müssen bei der Einreise der Zollbehörde gemeldet werden. Zusätzlich sind Vorschriften, Beschränkungen und Verbote für bestimmte Waren zu beachten.

Das Mitbringen privater Gegenstände aus EU-Staaten nach Österreich ist in der Regel kein Problem. Zu beachten sind aber Begrenzungen bei bestimmten Waren, beispielsweise Tabakwaren und Alkoholika, sowie Vorschriften, Einschränkungen und Verbote für bestimmte Waren, etwa aus den Bereichen Arzneimittel, Lebensmittel, Tiere und Pflanzen. Vorsicht ist beispielsweise auch angebracht, wenn Waren aus speziellen Gebieten (z.B. Zollfreigebieten) nach Österreich gebracht werden sollen. Informiere dich unbedingt im Vorfeld!

Siehe auch unten, Rubrik „Fahrzeuge“.

Beim Zuzug nach Österreich sind auch unterschiedlichste steuerrechtliche Regelungen zu beachten. Eine zentrale Rolle spielt dabei die unbeschränkte Steuerpflicht*. Diese entsteht mit der Begründung eines Wohnsitzes – im steuerrechtlichen Sinn – in Österreich. Aber auch andere Umstände können zur unbeschränkten Steuerpflicht führen, wie beispielsweise der gewöhnliche Aufenthalt in Österreich, sofern dieser steuerrechtlich als solcher gilt.

Die unbeschränkte Steuerpflicht bedeutet, dass das gesamte Welteinkommen in Österreich zu erklären und – soweit kein von Österreich abgeschlossenes Doppelbesteuerungsabkommen etwas anderes vorsieht – auch zu versteuern ist. Doppelbesteuerungsabkommen dienen dazu, die doppelte Besteuerung zu vermeiden. Sie regeln, in welchem Staat welches Einkommen besteuert wird und ob bereits im Ausland gezahlte Steuern in Österreich angerechnet werden oder ob das Einkommen von der Besteuerung freigestellt wird (unter Anwendung des Progressionsvorbehalts). Damit diese Abkommen angewendet werden können, sind entsprechende Schritte durch die steuerpflichtige Person erforderlich.

Hinweis: Die unbeschränkte Steuerpflicht bedeutet nicht automatisch, dass immer eine Steuererklärung in Österreich abgegeben werden muss: Ob eine Erklärungspflicht besteht – und falls nicht, ob die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung dennoch empfehlenswert ist – hängt von der konkreten Einkommenssituation ab.

Um die korrekte Besteuerung zu gewährleisten, dabei aber möglichst vorteilhaft zu agieren und kostspielige Fehler zu vermeiden, ist stets das Zusammenspiel des Wegzugs aus dem Ausland und des Zuzugs nach Österreich zu prüfen. Es kann daher sehr wichtig sein, sich bereits vor dem Wegzug aus einem Land und dem Zuzug nach Österreich fachkundig und umfassend beraten zu lassen, um in der Lage zu sein, den steuerlichen Sachverhalt rechtzeitig und vorausschauend zu gestalten.

Die mögliche Relevanz einer steuerrechtlichen Abklärung der eigenen Situation vor einem Umzug sollen folgende Beispiele verdeutlichen:

  • Weitere Einkünfte 
    Für Einkünfte aus einer in Österreich ausgeübten unselbständigen Tätigkeit bei einem in Österreich ansässigen Arbeitgeber erfüllt grundsätzlich dieser die abgabenrechtlichen Verpflichtungen wie Lohnsteuerabfuhr und Sozialversicherungsanmeldung. Bei weiteren Einkünften – etwa aus Beschäftigungen bei weiteren Arbeitgebern**, aber auch aus anderen Einkunftsarten – ist die betroffene Person selbst dafür verantwortlich, allfällige Melde- und Abgabepflichten zu prüfen und fristgerecht zu erfüllen. Dies betrifft nicht nur die Einkommensteuer, sondern auch andere Abgaben wie beispielsweise Sozialversicherungsbeiträge.
  • Ausländische Kapitaleinkünfte
    Zu den oben genannten weiteren Einkünften zählen auch im Ausland erzielte Kapitaleinkünfte. Wichtig zu wissen ist, dass die Erklärungs- und gegebenenfalls Versteuerungspflicht in Österreich grundsätzlich auch diese umfasst. Dies liegt daran, dass die sogenannte „Endbesteuerung“ – also die automatische Einbehaltung und Abfuhr der Kapitalertragsteuer – nur bei Banken und depotführenden Stellen in Österreich greift. Für Zinseinkünfte und Dividendengutschriften auf ausländischen Bankkonten und Depots erfolgt hingegen keine automatische Besteuerung in Österreich, weshalb ausländische Kapitaleinkünfte hier im Rahmen einer Steuererklärung aktiv erklärt und gegebenenfalls versteuert werden müssen (Letzteres ist individuell zu prüfen). Sie führen somit mit anderen Worten regelmäßig zu einer Pflichtveranlagung, um die gesetzmäßige Besteuerung in Österreich sicherzustellen.

    Es ist daher wichtig, den Umgang mit ausländischen Kapitaleinkünften frühzeitig vor dem Umzug zu prüfen und fachkundig strategisch zu gestalten, um finanzielle Nachteile durch den Verzicht auf mögliche steuerliche Optimierungen und späteren erheblichen Mehraufwand durch Unterschiede in den steuerrechtlichen Systemen zu vermeiden.

  • Home-Office-Tätigkeiten für ausländische Arbeitgeber:innen
    Home-Office-Tätigkeiten in Österreich für ausländische Arbeitgeber:innen sind zwar grundsätzlich nicht Gegenstand dieser Website, werden hier aber aufgrund ihrer manchmal gegebenen Relevanz für mitziehende Partner:innen erwähnt. Solche Tätigkeiten sollten unbedingt vor Beginn sorgfältig und umfassend rechtlich geprüft werden, da dafür spezielle Regelungen aus verschiedenen Rechtsgebieten – insb. aus dem Steuerrecht, dem Sozialversicherungsrecht und dem Arbeitsrecht – zu beachten sind. Eine frühzeitige Klärung mit Steuerberater:innen oder spezialisierten Rechtsanwält:innen wird dringend empfohlen, um Nachteile zu vermeiden.

Die genannten Beispiele dienen lediglich der veranschaulichenden Darstellung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Abhängig von der individuellen Lebens- und Vermögenssituation können neben der Einkommensteuer (ESt) natürlich auch noch weitere Steuerarten relevant werden – etwa die Kapitalertragsteuer (KESt), die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) oder mögliche steuerliche Konsequenzen im Herkunftsland beim Wegzug, wie etwa eine Wegzugsbesteuerung, sofern diese dort vorgesehen ist. Eine frühzeitige, fachkundige Beratung hilft, den Überblick zu behalten und steuerliche Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen.

Tipp: Auch wenn jemand ausschließlich unselbständige Einkünfte in Österreich erzielt und zudem keine Umstände gegeben sind, aufgrund derer er/sie eine Steuerklärung abgeben müsste (z.B. mehrere Arbeitsverhältnisse oder zusätzliche steuerpflichtige Einkünfte), kann die Einreichung einer Steuererklärung – genannt „Arbeitnehmerveranlagung“ – oft sinnvoll sein. Dies gilt insbesondere bei unterjährigem Zuzug nach Österreich oder bei steuerlich abzugsfähigen Ausgaben, die vom Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin nicht berücksichtigt wurden. Eine solche freiwillige Steuererklärung kann in vielen Fällen zu einer Steuerrückerstattung führen.

Wichtig zu beachten ist weiters, dass bestimmte steuerliche Vorteile nur innerhalb festgelegter Fristen beantragt werden können. Eine frühzeitige und umfassende Beratung sollte daher auch dazu dienen, deren Relevanz für sich zu prüfen und die fristgerechte Beantragung sicherzustellen. Ein Beispiel für einen solchen fristgebundenen Vorteil ist die sogenannte Zuzugsbegünstigung. Sie kann nur innerhalb von sechs Monaten nach dem Zuzug beantragt werden und erfordert die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen. Auch hier empfiehlt sich somit die frühzeitige Unterstützung durch fachkundige Expert:innen.

Unsere Empfehlung: Lass dich zu diesem komplexen Rechtsgebiet beraten! Die Beurteilung steuerlicher Konsequenzen in Verbindung mit einer Handlungsempfehlung kann immer nur auf einer umfassenden, individuellen Abklärung basieren und Steuerrecht ist vor, während und nach dem Zuzug für dich relevant.

Als Ansprechpartner:innen stehen international erfahrene Steuerberater:innen in Tirol zur Verfügung, die Kontaktaufnahme ist auch aus dem Ausland problemlos möglich. Um Missverständnisse zu vermeiden, empfiehlt es sich, bereits vor dem Erstgespräch die voraussichtlichen Kosten zu klären. Erfahrungsgemäß ist das Erstgespräch zum gegenseitigen Kennenlernen häufig kostenlos – dennoch sollte auch dies im Vorfeld sicherheitshalber erfragt werden.

Die Arbeiterkammer Tirol (AK Tirol) bietet ihren Mitgliedern ebenfalls steuerrechtliche Beratung an. Die Mitgliedschaft entsteht – bis auf wenige gesetzlich geregelte Ausnahmen automatisch mit dem Beginn eines Arbeitsverhältnisses in Tirol und begründet den Anspruch auf kostenlose (Erst-)Beratung zu diversen Themen.

Zusammenfassend gilt:
Internationale Fachkräfte sollten – idealerweise bereits vor dem Zuzug – zentrale steuerliche Fragen klären, am besten mit Unterstützung durch fachkundige Beratung:

  • Welche steuerrechtlichen Regelungen sind für mich relevant?
  • Welche Maßnahmen kann ich setzen, um meine steuerliche Situation zu optimieren?
  • Welche Fristen und To-dos muss ich beachten?
  • Kann ich steuerliche Vorteile – wie etwa die Zuzugsbegünstigung gemäß § 103 EStG – nutzen und wenn ja, wie genau und binnen welcher Frist ist das zu tun?

Schriftliche Informationen (nicht abschließend und ersetzen keine individuelle Beratung):

*Auch die sogenannte „beschränkte Steuerpflicht“ kann in bestimmten Fällen relevant sein. Aus Kapazitätsgründen wird auf diese hier jedoch nicht näher eingegangen. Eine individuelle Einzelfallbeurteilung durch fachkundige Beratung wird empfohlen.

**Bitte beachte, dass das Thema der Selbstständigkeit (etwa als Nebenerwerb) und die damit verbundenen rechtlichen Regelungen kein Gegenstand dieser FAQs sind.

Wohnen

In Tirol besteht große Nachfrage nach Wohnraum, weshalb genügend Zeit für die Wohnungssuche eingeplant werden sollte.

Auskunft über die zur Miete verfügbaren Wohnungen bieten beispielsweise Immobilienportale und Tageszeitungen. Auch auf Social Media werden häufig Mietwohnungen beworben.

Wohnungen werden in Österreich in der Regel direkt von Vermieter:innen oder über Immobilienmakler:innen angeboten.

Grundsätzlich können Mietverträge befristet oder unbefristet abgeschlossen werden. Bitte beachte, dass der Gesetzgeber für viele Mietobjekte verbindliche Mindestlaufzeiten vorschreibt. Je nach rechtlicher Konstellation und der Art der Vermieterseite (ob Privatperson oder Unternehmen) müssen befristete Verträge bei vielen Wohnungen für eine Mindestdauer von drei oder fünf Jahren abgeschlossen werden.

Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Mieterin oder ein Mieter einen Mietvertrag kündigen kann, richtet sich nach der für das Mietverhältnis maßgeblichen Rechtslage (insbesondere nach den wirksamen vertraglichen Vereinbarungen und den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen).

 

Erste Tipps:

  • Immobilienmakler:innen und Provision: Seit 1. Juli 2023 gilt in Bezug auf Mietwohnungen das Bestellerprinzip, welches besagt, dass der- oder diejenige die Provision an den/die Immobilienmakler:in zu zahlen hat, der/die den ersten Auftrag an die Maklerin/den Makler gegeben hat. Das ist häufig der/die Vermieter:in, in manchen Fällen aber auch der/die Mieter:in. Erkundige dich im Vorfeld!
  • Sehr häufig interessieren sich mehrere Personen für attraktive Wohnungsangebote, weshalb es entscheidend sein kann, möglichst rasch mit dem/der Wohnungsanbieter:in Kontakt aufzunehmen und einen Termin zur Besichtigung der Wohnung zu vereinbaren. Auf vielen Plattformen ist es möglich, Suchagenten zu aktivieren. So wirst du automatisch über die neuesten Anzeigen informiert und kannst bei Interesse unmittelbar Kontakt mit dem/der Wohnungsanbieter:in aufnehmen.
  • Gehe bei deiner Suche mit gesundem Misstrauen vor! Manche Wohnungsangebote sind preislich stark überhöht, aber auch Betrugsversuche können vorkommen. Sei vorsichtig und leiste auch keine ungewöhnlichen Zahlungen!
  • Prüfe den Mietvertragsentwurf genau und lass dich zu diesem (aber auch zu möglichen anderen Unterlagen, wie etwa einem „Mietanbot“) vor deiner Zustimmung rechtlich beraten! Es ist wichtig, keine Erklärungen abzugeben (weder schriftlich noch mündlich), ohne die Konsequenzen im Detail zu kennen. Bitte beachte auch, dass der Zuzug nicht nur ein mietrechtliches Thema ist, sondern vielfältigen weiteren rechtlichen Bedingungen unterliegt (z.B. Aufenthaltsrecht, Vorschriften für sog. Freizeitwohnsitze, etc.).
  • Prüfe vorab, mit welchen Kosten du im Laufe des Mietverhältnisses zu rechnen hast.
  • Kläre ab, worum du dich zu welchem Zeitpunkt selbst kümmern musst (zB Anmeldung von Strom, Internet, usw.).
  • Vergewissere dich, dass die korrekte Wohnsitzanmeldung an der betreffenden Adresse möglich ist.

Weitere Informationen, Tipps und Beratung bieten beispielsweise folgende Dienstleister:innen und Institutionen an:

Zusatztipp: Solltest du darüber nachdenken Eigentum zu erwerben, lass dich schon vorher fachkundig rechtlich dazu beraten!

Wer in einer Wohnung (oder in einem Haus, etc.) in Österreich Unterkunft nimmt, ist grundsätzlich verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Dies hat innerhalb von drei Tagen nach Bezug der Unterkunft zu erfolgen.

Jede Person muss einen eigenen Meldezettel (Formular) ausfüllen. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre müssen grundsätzlich von der Person angemeldet werden, die für die Pflege und Erziehung verantwortlich ist. Anders kann dies beispielsweise dann geregelt sein, wenn Kinder alleine bei Personen angemeldet werden, die nicht für die Pflege und Erziehung verantwortlich sind.

Die Meldebehörde stellt bei Vorliegen der erforderlichen Unterlagen auf Antrag eine Meldebestätigung pro Person aus.

Da die Wohnsitzmeldung rechtliche Relevanz in verschiedener Hinsicht hat, ist es wichtig, diese vorschriftsgemäß zu erledigen sowie aktuell zu halten (insb. relevante Änderungen, wie beispielsweise den Auszug aus der Unterkunft, frist- und formgerecht zu melden). Auch für die Unterkunftnahme in Beherbergungsbetrieben (zB Hotels, Gasthöfe, Pensionen, B&Bs) bestehen Meldevorschriften, die jedoch gesondert ausgestaltet sind. Das Gesetz sieht zudem wenige, bestimmte Ausnahmen von der Meldepflicht vor.

Selbstverständlich können neben der Wohnsitzanmeldung weitere „Meldepflichten“ relevant sein, wie etwa die Beantragung der Anmeldebescheinigung (vgl. dazu oben „Einreise, Aufenthalt und Arbeitsmarktzugang: EU-Bürger:innen, EWR-Bürger:innen und Schweizer Staatsangehörige“).

Beispiele für Websites zum Thema (weitere Informationen):

Beratung bieten beispielsweise nachstehende Institutionen und Personen:

Gesundheitsversorgung

Die österreichische gesetzliche Sozialversicherung umfasst insbesondere folgende Zweige:

  • Krankenversicherung (KV)
  • Unfallversicherung (UV)
  • Pensionsversicherung (PV)

Im weiteren Sinne zählt auch die Arbeitslosenversicherung dazu, die jedoch vom Arbeitsmarktservice (AMS) verwaltet wird.

Die österreichische Sozialversicherung ist als Pflichtversicherungssystem ausgestaltet. Das bedeutet, dass die Versicherung bei Erfüllung bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen in der Regel automatisch wirksam wird. Wann dies der Fall ist und für welche/n Zweig/e der Sozialversicherung, ist gesetzlich geregelt. Dienstnehmer:innen sind – sofern die Voraussetzungen vorliegen – in alle genannten Zweige einbezogen.

Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, selbstständige Tätigkeiten (etwa als Nebenerwerb) oder Optionen der Selbstversicherung werden in diesen FAQs nicht berücksichtigt.

In Österreich ist die zuständige gesetzliche Krankenversicherung für Dienstnehmer:innen grundsätzlich nicht frei wählbar. Welche Krankenversicherung (ÖGK/BVAEB) zuständig ist, hängt insbesondere von dem/der Dienstgeber:in und der ausgeübten beruflichen Tätigkeit ab. 

In der Regel erfolgen die Anmeldung zur Sozialversicherung sowie die Abfuhr der Abgaben automatisch durch den/die Dienstgeber:in. Es gibt jedoch durchaus Fälle, in denen dies anders gelagert sein kann.

Grenzüberschreitende Sachverhalte sollten beispielsweise stets individuell abgeklärt werden.

Ganz generell ist es jedoch ratsam, die eigene Sozialversicherungssituation rechtzeitig und umfassend abzuklären. Abhängig von den individuellen Umständen gelten unterschiedliche Bestimmungen zum anwendbaren Sozialversicherungsrecht und variiert auch das Leistungsspektrum der einzelnen Sozialversicherungsträger. Beratung bieten Steuerberater:innen und Rechtsanwält:innen an. Auch Servicestellen, wie etwa die Europaberatung der AK Tirol, stehen ihrer jeweiligen Zielgruppe für Fragen zur Verfügung.

Beispiele für Websites zum Thema:

Private Zusatzversicherungen stellen eine häufig genutzte Ergänzung zum gesetzlichen Sozialversicherungsschutz dar. Die Tiroler Versicherungsmakler:innen beraten dich auf Wunsch gerne.

Hier noch ein paar Tipps:

  • Ein geeigneter und ausreichender Krankenversicherungsschutz ist in der Regel auch für das Aufenthaltsrecht relevant – informiere dich am besten frühzeitig zu den konkreten Anforderungen.
  • Die Einbeziehung in einen Versicherungszweig bedeutet nicht automatisch, dass ein Leistungsanspruch besteht. Informiere dich daher frühzeitig über deine individuellen Ansprüche. Das gilt auch für deine spätere Alterspension: Wirst du voraussichtlich einen Pensionsanspruch erwerben? Falls ja, in welchem Staat bzw. in welchen Staaten und unter welchen Voraussetzungen? Denke neben möglichen gesetzlichen Ansprüchen auch an eine rechtzeitige private Vorsorge.
Zur Inanspruchnahme der Leistungen aus der sozialen Krankenversicherung dient den in Österreich krankenversicherten Personen die sogenannte e-card. Diese ist eine Plastikkarte im Scheckkartenformat und wird bei Arztbesuchen oder anderen medizinischen Behandlungen vorgelegt, um den aufrechten Krankenversicherungsschutz nachzuweisen.

Befindet man sich bei einer Ärztin oder einem Arzt, die Vertragsärztin bzw. der Vertragsarzt des eigenen Krankenversicherungsträgers ist (in der Praxis als „Kassenärztin“ bzw. „Kassenarzt“ bezeichnet), werden die Behandlungskosten in der Regel direkt mit dem Krankenversicherungsträger verrechnet. Die versicherte Person muss daher die Behandlungskosten grundsätzlich nicht selbst tragen. Ausgenommen sind allfällige Selbstbehalte, gesetzlich vorgesehene Kostenbeiträge sowie Leistungen, für die die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder die generell nicht vom Krankenversicherungsträger übernommen werden.

Sucht man hingegen eine Wahlärztin oder einen Wahlarzt auf und somit eine Ärztin oder einen Arzt ohne Vertrag mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger, ist die Rechnung zumindest vorerst selbst zu bezahlen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Wahlarzt-Rechnung beim Krankenversicherungsträger einzureichen bzw. sogar direkt von der Wahlarztpraxis einreichen zu lassen. Ob und in welcher Höhe dann tatsächlich ein Erstattungsanspruch besteht, richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Schließlich gibt es auch reine Privatarztleistungen, die grundsätzlich nicht erstattungsfähig sind (Links zu Websites mit weiteren Informationen finden sich unten im Abschnitt „Arztwahl und -suche“).

Die e-card sollte bei jedem Arztbesuch mitgeführt werden.

Bitte beachte: Mit der Sozialversicherungsnummer und einem amtlichen Lichtbildausweis ist es möglich bereits zum Arzt zu gehen, bevor man die e-card in Händen hält. Dieses Recht gilt jedoch nicht unbefristet (vgl. dazu  den Link „Ich habe keine e-card“ am Ende dieses Abschnitts).

Achtung: Die e-card wird Versicherten  nicht immer automatisch zugestellt! Auf neu ausgegebenen e-cards muss nämlich ein Foto angebracht sein, wobei Kinder unter 14 Jahren, Personen ab 70 Jahren sowie Bezieher:innen von Pflegegeld der Stufen 4 bis 7 ausgenommen sind. 

Ein Foto liegt der Behörde nur vor, wenn die betreffende Person einen österreichischen Reisepass, Personalausweis, Scheckkartenführerschein, eine ID Austria oder ein Dokument des Fremdenregisters (z.B. Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige) besitzt. Andernfalls steht der Behörde kein geeignetes Foto zur Verfügung. In diesem Fall müssen ein den amtlichen Vorgaben entsprechendes Foto sowie die sonstigen erforderlichen Unterlagen bei einer Registrierungsstelle vorgelegt werden, damit die e-card ausgestellt und zugesendet werden kann.

Bitte beachte, dass dazu keine Aufforderung seitens der Behörde erfolgt, sondern für die Fotoabgabe die Buchung eines Online-Termins erforderlich ist, zu welchem die erforderlichen Dokumente mitzubringen sind. Nähere Informationen findest du unter dem untenstehenden Link „Ich habe keine e-card“.

Beispiele für Websites zum Thema:

  • e-card, Sozialversicherungs-Chipkarten Betriebs- und Errichtungsgesellschaft m.b.H.-SVC
  • Ich habe keine e-card, Sozialversicherungs-Chipkarten Betriebs- und Errichtungsgesellschaft m.b.H.-SVC

Auf der Rückseite der e-card befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Diese dient der Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen bei vorübergehendem Aufenthalt (z.B. Urlaub) in den EU-Mitgliedstaaten sowie bestimmten weiteren Ländern.

Nach Zuzug ist es jedoch möglich, dass diese mit „*******“ bedruckt und damit noch nicht gültig ist. Auch davon abgesehen gilt die EKVK nicht in allen Fällen.

Informiere dich daher bei deinem zuständigen Krankenversicherungsträger genau über die Gültigkeitsvoraussetzungen, den Leistungsumfang der EKVK sowie über weitere Möglichkeiten des Krankenversicherungsschutzes für Auslandsreisen.

Tipp: Bitte beachte, dass auch die aktive EKVK im Regelfall nicht alle Kosten abdeckt, weshalb dennoch hohe, nicht erstattungsfähige Eigenanteile anfallen können. Deckungslücken sollten daher durch einen privaten Versicherungsschutz geschlossen werden.

Beispiele für Websites zum Thema:

Unter bestimmten Voraussetzungen können in Österreich krankenversicherte Personen bestimmte Angehörige kostenlos oder gegen einen Zusatzbeitrag mitversichern. Verbindliche Auskünfte dazu erteilen – je nach Zuständigkeit – die ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse)  und die BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau).

Beispiele für Websites zum Thema:

  • Mitversicherung, Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
  • Kontakt, Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
  • Mitversicherung, Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
  • Kontakt, Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
Wir empfehlen dringend, die sozialversicherungsrechtliche Situation von Angehörigen vorab individuell zu prüfen. Je nach den persönlichen Lebensumständen entscheiden ganz unterschiedliche Kriterien darüber, ob und in welcher Form ein Anspruch auf Mitversicherung besteht.
 

Tipp: Ein geeigneter und ausreichender Krankenversicherungsschutz ist in der Regel auch eine Grundvoraussetzung für das Aufenthaltsrecht. Kläre den Zuzug von Familienmitgliedern bereits im Vorfeld umfassend rechtlich ab (wie z. B. Einreise- und Aufenthaltsrecht, Steuer- und Sozialversicherungsrecht).

 

In Österreich gilt grundsätzlich die freie Arztwahl. Ob und inwieweit die Kosten der medizinischen Behandlung vom zuständigen Krankenversicherungsträger (insb. ÖGK/BVAEB)  übernommen werden, hängt von dessen Regelungen ab.

Eine wichtige Rolle spielt zudem die Unterscheidung von Kassenärzt:innen und Wahlärzt:innen. Der zuständige Krankenversicherungsträger übernimmt die Behandlungskosten in der Regel am umfassendsten bei Kassenärzt:innen, also bei Ärzt:innen mit einem aufrechten Vertrag mit diesem. Bei Wahlärzt:innen müssen Patient:innen die Behandlungskosten in der Regel zunächst selbst bezahlen; oft ist anschließend (auf Antrag oder sogar direkt über Einreichung durch die Arztpraxis) eine zumindest teilweise Kostenerstattung möglich. Schließlich gibt es auch reine Privatarztleistungen, für welche eine Erstattung grundsätzlich nicht vorgesehen ist.

Letztendlich richtet sich die Frage, ob und in welchem Umfang eine Deckung oder Kostenerstattung möglich ist, immer nach den spezifischen Bestimmungen des zuständigen Krankenversicherungsträgers.

Beispiele für Websites zum Thema:

Für die Suche nach niedergelassenen Ärzt:innen ist es erforderlich, in der jeweiligen von dir gewählten Arztpraxis anzufragen, ob diese dich als Patient:in aufnimmt.

Beispiele für Websites zum Thema:

Tipps:

  • Wenn du eine Kassenärztin oder einen Kassenarzt suchst, achte darauf, dass die von dir gewählte Ärztin bzw. der von dir gewählte Arzt über einen Vertrag mit dem für dich zuständigen Krankenversicherungsträger verfügt.
  • Aufgrund hoher Auslastung kann es durchaus vorkommen, dass Arztpraxen vorübergehend keine neuen Patient:innen aufnehmen. Beginne daher möglichst frühzeitig mit der Suche, damit ausreichend Zeit bleibt, eine passende Arztpraxis zu finden.
  • Beachte die Regelungen des für dich zuständigen Krankenversicherungsträgers, wie etwa jene, dass bei Kassenärzt:innen der gleichen Fachrichtung ein Wechsel innerhalb desselben Kalendervierteljahres (Quartal) in der Regel nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich ist. Informiere dich im Zweifel vorab direkt bei deinem Krankenversicherungsträger.
  • In Österreich schließen viele Menschen auch private Zusatzversicherungen ab. Je nach Art und Tarif können dadurch etwa Kosten für Wahlärzt:innen oder zusätzliche Leistungen im Krankenhaus teilweise oder vollständig abgedeckt werden. Was konkret für dich sinnvoll ist und zu welchen Bedingungen ein Vertragsabschluss möglich ist, muss individuell geprüft werden. Für Informationen zu den verfügbaren Angeboten kannst du dich beispielsweise an Versicherungsmakler:innen oder Versicherungsunternehmen wenden.
 

Mobilität in Tirol

Im Hinblick auf Fahrzeuge, die vom Ausland nach Österreich gebracht werden sollen oder wurden, sind detaillierte Vorschriften und Fristen zu beachten. Wir empfehlen dir, dich unbedingt im Vorhinein – also bevor ein Fahrzeug nach Österreich gebracht oder hier gelenkt wird – genau zu den für dich geltenden Vorschriften zu informieren.

Auf diese Weise kannst du unliebsame Überraschungen hinsichtlich der möglicherweise hohen auf dich zukommenden Kosten vermeiden (beispielsweise Normverbrauchsabgabe NoVA bei  Fahrzeugsanmeldung, gegebenenfalls auch Zoll, Einfuhrumsatzsteuer etc.). Gleichzeitig läufst du so nicht Gefahr, aufgrund fehlender Informationen strenge Strafen zu riskieren  – etwa, weil rechtswidrig ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen verwendet wird oder relevante Vorschriften zu Import, Abgaben oder anderen Pflichten nicht eingehalten wurden.

Beratung bieten beispielsweise Autofahrerclubs, in Tirol unter anderem der

  • Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touringclub ÖAMTC und der
  • Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs ARBÖ

Bitte beachte, dass für die Inanspruchnahme von inhaltlichen Beratungsleistungen in der Regel eine Mitgliedschaft beim jeweiligen Club erforderlich ist.

Zum Thema Führerschein (Gültigkeit in Österreich, notwendige Schritte, etc.) sollte man sich ausführlich informieren, bevor man in Österreich ein Fahrzeug lenkt. Je nach Situation kommen unterschiedliche rechtliche Regelungen zum Tragen.

Führerscheine, die außerhalb des EWR* ausgestellt wurden, sind in Österreich maximal befristet gültig oder können im Fall mancher (gar nicht so weniger) Länder in Österreich überhaupt nicht verwendet werden. Prüfe daher, ob dein ausländischer Führerschein in Österreich grundsätzlich befristet anerkannt wird und falls ja, für welchen Zeitraum. Kläre außerdem, ob du für die befristete Gültigkeit deines Führerscheins besondere Voraussetzungen erfüllen musst (es können beispielsweise Zusatzdokumente erforderlich sein, Altersvorgaben gelten usw.). 

Bei Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen kann der außerhalb des EWR ausgestellte Führerschein in einen österreichischen Führerschein umgeschrieben werden, um einen in Österreich langfristig gültigen Führerschein zu erhalten (wie oben ausgeführt, ist der ausländische Führerschein in Österreich nur kurz oder gar nicht gültig). Je nach Ausstellungsland des ausländischen Führerscheins kann dafür ergänzend zu den übrigen Voraussetzungen eine praktische Fahrprüfung erforderlich sein.

Zuständig für die Umschreibung ist die Führerscheinbehörde. Beachte, dass grundsätzlich nur gültige ausländische Führerscheine umgeschrieben werden können, da abgelaufene Fristen aus dem Herkunftsstaat auch in Österreich zu beachten sind. Sollte dein Führerschein abgelaufen sein, erkundige dich aber trotzdem (unverzüglich) danach, ob es nicht eine Ausnahmeregelung gibt, die auf dich angewendet werden kann.

Jedoch auch Besitzer:innen von EWR-Führerscheinen* sollten sich zu den Anforderungen an gültige Führerscheine informieren. Von EWR-Ländern ausgestellte Führerscheine werden bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen (zB kein Fristablauf, Inhaber:in auf dem Foto eindeutig erkennbar, alle Eintragungen gut lesbar) in Österreich aufgrund geltender Rechtslage grundsätzlich ohne Umschreibung anerkannt. Eine freiwillige Umschreibung ist bei Vorliegen der Voraussetzungen aber möglich (zum einheitlichen Scheckkartenführerschein ab 19.1.2033 siehe hier). Bitte beachte jedoch, dass für Lenkberechtigungen der Klasse C(C1) und D(D1) Gültigkeitsfristen und spezielle Regelungen zu beachten sind! 

Die umfassende individuelle Prüfung der eigenen rechtlichen Situation (und im Zweifel die Inanspruchnahme von individueller Beratung) ist unbedingt anzuraten, da das Fahren ohne gültigen Führerschein gravierende Folgen haben kann. Eine wichtige Auskunftsstelle ist die Führerscheinbehörde selbst. Auch der österreichische Automobil-, Motorrad- und Touringclub (ÖAMTC) und der Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs (ARBÖ) bieten Beratung an, wobei der ÖAMTC in Innsbruck auch in englischer Sprache berät.

Beispiele für Websites zum Thema:

Tipp: Sollte Handlungsbedarf für dich bestehen, kläre frühzeitig ab, wann du welche Schritte setzen musst, um keine Nachteile zu riskieren – Verfahren können dauern!

*Vertragsstaaten des EWR sind die 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen.

Letzte Prüfung dieses Beitrags (Gültigkeit ausländischer Führerscheine) auf Aktualität: 02.09.2026

Tirol verfügt über ein gut ausgebautes Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln. Zahlreiche Bus-, Zug- und Straßenbahnlinien decken sowohl städtische als auch ländliche Gebiete ab und ermöglichen es, bequem und umweltfreundlich von A nach B zu kommen. 

Beispiele für Websites zum Thema:

Tirol ist ein bedeutendes Transitland mit zahlreichen Möglichkeiten im Fernverkehr. Der Flughafen Innsbruck bietet Linien- und Charterflüge zu vielen europäischen Städten und Urlaubsdestinationen, während das gut ausgebaute Autobahnnetz und die internationalen Bahnverbindungen die europäischen Ballungsräume verbinden.

In Österreich besteht auf fast allen Autobahnen und Schnellstraßen Mautpflicht (nur wenige, bestimmte Abschnitte sind zumindest temporär ausgenommen). Die Maut wird insbesondere in Form der Vignette, „GO Maut“ oder Streckenmaut entrichtet. 

Beispiele für Websites zum Thema:

In Tirol werden Zeit- und Jahreskarten für den öffentlichen Verkehr angeboten. Besonders beliebt sind unter anderem das Klimaticket Österreich und das Klimaticket Tirol, welche eine kostengünstige Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel österreichweit oder im Bundesland ermöglichen.

Beispiele für Websites zum Thema:

Beispiele für Online-Ticketshops:

Tirol verfügt auch über zahlreiche alternative Mobilitätsangebote wie etwa E-Carsharing, E-Scooter, Stadträder und Rail & Drive. Diese Angebote unterstützen eine flexible und nachhaltige Fortbewegung.

Beispiele für Websites zum Thema:

Mit Verbundkarten wie etwa der Tirol Regio Card, dem Freizeitticket Tirol und der Snowcard Tirol oder den Saison- und Zeitkarten in den über 80 Skigebieten können zahlreiche Tiroler Bergbahnen und viele weitere Freizeitmöglichkeiten das ganze Jahr über genutzt werden.

Für Outdoor-Begeisterte sind diese Angebote ein entspannter Weg, die hervorragende Tiroler Freizeitinfrastruktur zu genießen.

Beispiele für Websites zum Thema:

Verschiedenes

Deutsch ist die Amtssprache in Österreich. Um sich im Alltag und im Berufsleben zurechtzufinden, ist es von großem Vorteil, die deutsche Sprache zu beherrschen. Deutschkurse spielen daher eine wichtige Rolle für die Integration in Tirol. Durch die Kenntnis der lokalen Sprache werden kulturelle Barrieren abgebaut und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich verbessert.

In Tirol gibt es diverse Förderungen für die Kosten der Teilnahme an Deutschkursen. Jede Förderung unterliegt individuellen Voraussetzungen.

Der „Blaue Bundesgutschein“, das „Bildungsgeld Update“, die „Individualförderung des Amts der Tiroler Landesregierung“ sowie der „Weiterbildungsbonus Tirol“ sind Beispiele für Förderungen, die häufig zum Tragen kommen. Frag auch bei deinem Arbeitgeber nach, ob dieser spezielle Informationen oder Angebote für dich hat. Bei Fragen oder Unklarheiten empfiehlt es sich, die jeweilige Förderstelle zu kontaktieren oder dich an eine Stelle zu wenden, die zu diesem Thema berät (z.B. Kammer für Arbeiter und Angestellte Tirol).

Kostenlose Angebote für Deutschkurse bietet unter anderem der ÖIF (Österreichischer Integrationsfonds) an.

Beispiele für Websites zum Thema:

Prüfe deine Dokumente und Ausweise auf Handlungsbedarf im Zusammenhang mit dem Umzug nach Österreich (z.B. Gültigkeit, Adressänderungserfordernisse).

EU-Bürger:innen, EWR-Bürger:innen und Schweizer:innen, die Inhaber einer „Anmeldebescheinigung“ oder einer „Bescheinigung des Daueraufenthalts“ sind, können sich als Identitätsdokument in Österreich einen „Lichtbildausweis für EWR-Bürger“ im Format einer Scheckkarte ausstellen lassen.

Beispiele für Websites zum Thema:

Die ID Austria ermöglicht es unter anderem, sich sicher online auszuweisen und digitale Services zu nutzen. Mit Hilfe der ID Austria können auch manche Amtswege online erledigt werden. Sieh dir gelegentlich an, ob die ID Austria für dich relevant ist.

Beispiele für Websites zum Thema:

Hast du ein Tier, welches du nach Tirol mitbringen möchtest, prüfe bitte rechtzeitig vor dem Zuzug nach Österreich, welche Voraussetzungen für die Beförderung, Ausfuhr, Einfuhr nach Österreich und Haltung deines Tieres (in Tirol) bestehen. Achte darauf, die rechtlichen Vorschriften und Fristen genau einzuhalten. 

Informationen zu Einfuhr und Haltung erteilen beispielsweise die Tiroler Amtstierärzte:

Beispiele für Websites zum Thema: 

Im Zusammenhang mit dem Umzug nach Österreich ist es empfehlenswert, deinen Versicherungsschutz zu überprüfen. Es gibt eine Reihe von privaten Versicherungen, die (zusätzlich zur Absicherung durch das Sozialversicherungssystem) für deine Absicherung relevant sein können. Beispiele sind die Haftpflichtversicherung, die Haushaltsversicherung, die Krankenzusatzversicherung, die private Unfallversicherung (z.B. zum Ausgleich von Nachteilen, die durch einen Freizeitunfall entstehen), die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Lebensversicherung.

Zur Beratung stehen dir beispielsweise die österreichischen Versicherungsmakler:innen zur Verfügung. Versicherungsmakler:innen sind Expert:innen, die Versicherungsprodukte verschiedener Anbieter vergleichen und für ihre Kund:innen passende Lösungen anbieten.

Tipp: Beachte bestehende rechtliche Vorgaben (zB hinsichtlich des Krankenversicherungsschutzes), aber stelle darüber hinaus generell sicher, dass (auch in der Zeit des Umzugs) keine gefährlichen Lücken in deinem Versicherungsschutz entstehen!

Der ORF-Beitrag („Haushaltsabgabe“) ist eine Gebühr, die von einem Großteil der österreichischen Haushalte verpflichtend zu bezahlen ist und der Finanzierung des Österreichischen Rundfunks (ORF) dient.

Grundsätzlich ist für jede in Österreich gelegene Adresse, an der zumindest eine volljährige Person mit Hauptwohnsitz im Zentralen Melderegister eingetragen ist, der ORF-Beitrag monatlich zu entrichten.

Die Befreiung von der Beitragspflicht ist bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen auf Antrag möglich. 

Auch wenige, konkrete Ausnahmen von der privaten Beitragspflicht (z.B. im Zusammenhang mit einer für die betreffende Adresse bereits bestehenden betrieblichen Beitragspflicht) sind gesetzlich vorgesehen.

Relevante Änderungen sind zu melden und zum Ende einer bestehenden Beitragspflicht ist auch eine aktive Abmeldung über die „ORF-Beitrag“-Website der ORF-Beitrags Service GmbH (siehe unten) notwendig, um die Beitragserhebung zu beenden.

Beispiele für Websites zum Thema (weitere und detailliertere Informationen):

 

Dies sind die wichtigsten Notrufnummern für Tirol:

  • Euro-Notruf (einheitliche europäische Notrufnummer): 112
  • Feuerwehr: 122
  • Polizei: 133
  • Rettungsdienst: 144
  • Bergrettung: 140
  • Ärztenotdienst: 141
  • Telefonseelsorge: 142
  • Rat auf Draht Telefonberatung für Kinder, Jugendliche und deren Bezugspersonen: 147
  • Gasnotruf: 128
  • Vergiftungsinformationszentrale: +43 1 406 43 43
  • Telefonische Gesundheitsberatung: 1450

Zusätzliche Notdienste:

  • Pannendienst ARBÖ: 123
  • Pannenhilfe ÖAMTC: 120
  • Apotheken-Notdienst: 1450

Die üblichen Öffnungszeiten von Geschäften in Tirol variieren, aber im Allgemeinen sind sie wie folgt:

Montag bis Freitag:

  • Geschäfte: 08:00 bis 18:00 oder 19:00 Uhr
  • Supermärkte: 07:30 bis 19:30

Samstag:

  • Geschäfte: 08:00 bis 12:00 oder 17:00 Uhr
  • Supermärkte: 07:30 bis 18:00 Uhr

Sonntag:

  • Geschäfte sind in der Regel geschlossen, mit Ausnahme von Tankstellen, Bahnhofs- und Flughafenläden und Geschäfte in einigen Touristenorten.

Diese Öffnungszeiten können je nach Geschäftstyp und Lage (z.B. Stadtzentrum, ländliche Gebiete) variieren. Große Einkaufszentren und Supermärkte haben oft längere Öffnungszeiten, während kleinere Geschäfte in ländlichen Gebieten möglicherweise früher schließen. An gesetzlichen Feiertagen sind die meisten Geschäfte geschlossen.

In Tirol, wie in ganz Österreich, gibt es bestimmte gesetzliche Feiertage, an denen Geschäfte in der Regel geschlossen sind. Hier sind die öffentlichen Feiertage in Tirol:

  • Neujahrstag: 1. Januar
  • Heilige Drei Könige: 6. Januar
  • Josefitag: 19. März (kein gesetzlicher Feiertag, jedoch ein schulfreier Tag in Tirol)
  • Ostermontag: Bewegliches Datum (meist im April)
  • Staatsfeiertag: 1. Mai
  • Christi Himmelfahrt: Bewegliches Datum (40 Tage nach Ostern)
  • Pfingstmontag: Bewegliches Datum (50 Tage nach Ostern)
  • Fronleichnam: Bewegliches Datum (60 Tage nach Ostern)
  • Mariä Himmelfahrt: 15. August
  • Nationalfeiertag: 26. Oktober
  • Allerheiligen: 1. November
  • Mariä Empfängnis: 8. Dezember
  • Christtag (Weihnachten): 25. Dezember
  • Stefanitag: 26. Dezember

Bitte beachte, dass hier bei weitem nicht alle für einen Umzug relevanten Themen und Handlungsschritte angeführt sind. Dies ist einerseits aus Gründen des Umfangs nicht möglich, andererseits aber auch insbesondere deshalb, weil jede Situation und jeder Umzug individuell sind.

Je nach Herkunftsland und individueller Situation können ganz unterschiedliche Dinge und Regelungen zu tun und zu beachten sein. Die hier zur Verfügung gestellten, allgemeinen Informationen betreffen nur ausgewählte, nach Erfahrung der Verfasser:innen besonders häufig nachgefragte Themen. Die Prüfung der Anwendbarkeit dieser Informationen auf die eigene, individuelle Situation sowie die Erhebung weiterer relevanter Themen, Informationen und To Dos bleiben jedoch erforderlich. 

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